Die Anforderungen des Datenschutzes haben sich mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in vielen Punkten verändert. Das betrifft auch Betriebsräte und Personalräte, die im Rahmen ihrer Aufgaben eine Vielzahl personenbezogener Beschäftigtendaten verarbeiten. Gerade Betriebs- und Personalräte müssen aufgrund ihrer Aufgaben, die Umsetzung des Beschäftigtendatenschutzes im Betrieb zu überwachen, hier mit gutem Beispiel vorangehen.
Zu diesem Thema hat Lothar Bräutigam (sovt) am 9. Mai 2019 einen Vortrag im Rahmen des jährlichen Kanzleigesprächs von Schwegler Rechtsanwälte in Frankfurt/M. gehalten.
Die Vortragsfolien stehen zum Download bereit: hier klicken!