Aktuelles

Die Auswirkungen der DSGVO in der betrieblichen Praxis

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Auch Betriebsvereinbarungen müssen dem neuen Recht entsprechen – sonst können sie ungültig sein. Davor warnt ein Rechtsgutachten, das Prof. Dr. Marita Körner von der Universität Hamburg für das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung erstellt hat.

Grundsätzlich schränkt die DSGVO die Mitbestimmungsbefugnisse des Betriebsrats nicht ein, verpflichtet aber Betriebe und Betriebsräte auf ein Mindestmaß an Datenschutz, das nicht unterschritten werden darf, so wird es im Gutachten ausgeführt. Betriebsräte sollten daher die in ihrem Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen überprüfen, auch wenn am Ende nicht jede Vereinbarungen geändert werden muss. Im Gutachten werden die wesentlichen Anforderungen benannt, die eine Betriebsvereinbarung heute erfüllen muss, wie zum Beispiel die Regelung klarer Zweckbestimmungen für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten oder die Festlegung von Löschfristen für Beschäftigtendaten. Ein weiteres Thema, das in dem Gutachten behandelt wird, ist die Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Betriebsrat entsprechend den Vorgaben der DSGVO.

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Marita Körner kann als PDF-Datei kostenlos heruntergeladen werden:

Marita Körner: Die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der betrieblichen Praxis. HSI-Schriftenreihe, Band 28. Download