Gefährdungsanalysen
Unternehmen sind nach der Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättV) verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen bei Bildschirmarbeit systematisch zu beurteilen. Dabei müssen Gefährdungen des Sehvermögens sowie körperliche und psychische Belastungen, damit auch die Software-Ergonomie, untersucht werden.
Entsprechend den Analyse-Ergebnissen sind die ermittelten Gefährdungen durch zweckdienliche Maßnahmen im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses auszuräumen.
Unser Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der verwendeten Software auf ergonomische Mängel und der Entwicklung geeigneter Verbesserungsmaßnahmen.
Gefährdungsanalysen sollten nicht als lästige Pflicht begriffen werden. Sie erbringen für Arbeitgeber wie für die Beschäftigten konkrete Vorteile:
- Verbesserung der Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen bei Bildschirmarbeit, damit auch Senkung des Standes arbeitsbedingter Erkrankungen,
- konkrete Hinweise zur Gestaltung menschen- und aufgabengerechter Arbeitsabläufe, damit auch Hilfestellung zur Effektivierung der Arbeitsorganisation und zur Steigerung der Arbeitsqualität,
- Ermittlung von Mängeln der verwendeten Anwendungssoftware, die Produktivität und Arbeitszufriedenheit von Benutzern beeinträchtigen.
Was ist zu tun?
Über Hardware, Möbel, Lärm, Licht und Klima hinaus, die bisher schon durch Begehungen, zumeist anhand von Checklisten, geprüft wurden, sind bei Gefährdungsanalysen zusätzlich die psychischen Belastungen durch Bildschirmarbeit zu untersuchen. Dies erfordert auch die Analyse von Arbeitsorganisation und Software-Ergonomie.
Dabei ist der aktuelle Stand von Technik, Arbeitswissenschaft, Arbeitspsychologie und Software-Ergonomie zu berücksichtigen. Mehr zum Thema „Gefährdungsanalysen“ finden Sie in ergo-online.
Wie unterstützen wir Sie?
Wir verwenden ein zuverlässiges und effizientes Verfahren der Gefährdungsanalyse (in der Regel ABETO; siehe auch in ergo-online zu ABETO), das aussagekräftige Ergebnisse erbringt. Wir bieten Ihnen alternativ eine der beiden Vorgehensweisen an:
- Komplette Durchführung der Gefährdungsanalysen durch sovt oder
- Qualifizierung und Training Ihres Fachpersonals zur eigenständigen Durchführung der Gefährdungsanalysen.
- Wir erstellen ein maßgeschneidertes Konzept zur Durchführung der Gefährdungsanalysen, je nach Art und Größe des Betriebes, der bisherigen Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes oder sonstigen Rahmenbedingungen. Dazu werden die folgenden Dienstleistungen nach den betrieblichen Erfordernissen passend zusammengestellt:
- Beratung von Geschäftsführung, Interessenvertretung, Arbeitsschutzfachkräfte und Arbeitsschutzausschuss zu Verfahren und Methode der Gefährdungsanalyse,
- insbesondere zu geeigneten Verfahren der Prüfung der Software-Ergonomie
- Entwicklung bzw. Anpassung eines auf die betrieblichen Verhältnisse zugeschnittenen Konzepts
- Auswahl der zu untersuchenden Arbeitsplätze
- Durchführung von Gefährdungsanalysen mit dem Schwerpunkt auf der Prüfung der Software-Ergonomie
- ggf. gemeinsam mit betrieblichen Akteuren zum „learning by doing“
- Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für untersuchte Bildschirmarbeitsplätze
- Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen für analysierte Software-Mängel
- Dokumentation der durchgeführten Gefährdungsanalysen
- Seminare bzw. Workshops für Betriebs-und Personalrat, Führungskräfte und/oder sonstige Beteiligte zu Methoden der Prüfung und betrieblichen Umsetzung der Software-Ergonomie