Aktuelles

Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Der Termin rückt näher: ab dem 25. Mai 2018 gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) und ersetzen dann das bisherige Bundesdatenschutzgesetz. Damit wird im betrieblichen Datenschutz ein neues Kapitel aufgeschlagen. Vieles ändert sich (Stichworte: Rechenschaftspflicht, Risikoanalyse, Datenschutz-Folgenabschätzung, Löschkonzept), Bewährtes bleibt aber auch erhalten (Stichworte: Zulässigkeit, Zweckbindung, Arbeitnehmerdatenschutz).

In den Betrieben sind jetzt viele Umstellungsarbeiten erforderlich, da wird Hilfestellung benötigt, vor allem von Seiten der Aufsichtsbehörden. Im Folgenden werden daher einige Orientierungshilfen und sonstige hilfreiche Dokumente aufgeführt: