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Neue Orientierungshilfe zu Datenschutz und Krankenhausinformationssystemen

(sovt, 25.03.2011) Von einer Unterarbeitsgruppe der Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist eine umfangreiche Broschüre zur datenschutzkonformen Gestaltung und Nutzung von Krankenhausinformationssystemen erschienen. Im ersten Teil werden „normative Eckpunkte zur Zulässigkeit von Zugriffen auf elektronische Patientendaten im Krankenhaus“ beschrieben. Thema sind hier die Anforderungen, die sich aus den geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen sowie den Vorgaben zur ärztlichen Schweigepflicht für den Krankenhausbetrieb und den Einsatz von Informationssystemen in Krankenhäusern ergeben.

In Fortsetzung dieser rechtlichen Betrachtung werden im zweiten Teil Maßnahmen zur technischen Umsetzung der Datenschutzanforderungen beschrieben. Für die Hersteller von Krankenhausinformationssystemen, die diese nutzenden Krankenhäuser und die internen Datenschutzbeauftragten von Krankenhäusern liegt damit ein Orientierungsrahmen für eine datenschutzkonforme Gestaltung und einen datenschutzgerechten Betrieb entsprechender Verfahren vor.

Für die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und die Datenschutzaufsichtsbehörden (Aufsichts- und Kontrollbehörden) wird das vorliegende Dokument den Maßstab bei der künftigen Bewertung konkreter Verfahren im Rahmen ihrer Kontroll- und Beratungstätigkeit bilden. Dabei sind die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.

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