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Eckpunkte einer KI-Betriebsvereinbarung

Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI), wie z.B. ChatGPT, Bing Chat, Microsoft Copilot und andere sind derzeit in aller Munde und drängen in die Betriebe. Aktuell dreht sich die Diskussion hauptsächlich um Anwendungen generativer KI, sog. Chatbots wie ChatGPT. Neben diesen allgemein einsetzbaren gibt es aber auch spezifische KI-Anwendungen, die zum Beispiel Empfehlungen bei der Bewerberauswahl oder abwanderungswillige Mitarbeiter mit wichtigen Qualifikationen ermitteln. Oder solche, die automatisch Hackerangriffe oder den Abfluss vertraulicher Informationen erkennen und abwehren sollen. Oder, oder, oder. Es werden in Kürze noch viele weitere KI-Anwendungen Einzug in die Betriebe halten. Microsoft bietet dafür mit Azure OpenAI Service einen Baukasten an, mit dem sich spezifische KI-Anwendungen auf Basis der GPT-Sprachmodelle relativ einfach entwickeln lassen.

Das führt für Betriebsräte unmittelbar zur Frage: was tun, wie die vorhandenen Mitbestimmungsrechte effektiv umsetzen? Abwarten erscheint keine gute Lösung zu sein. Dafür ist die Geschwindigkeit zu groß, mit der KI-Anwendungen in die Unternehmen drängen oder auch von Mitarbeitern einfach zur Arbeitserleichterung genutzt werden, weil sie verfügbar sind. Erprobte Muster-Betriebsvereinbarungen für KI-Anwendungen gibt es (noch) nicht. Einige abgeschlossene Vereinbarungen liegen zwar vor, und in vielen Unternehmen wird daran gearbeitet. Aber wie bei der KI-Technik ist auch bei den Mitbestimmungsansätze zum betrieblichen KI-Einsatz noch vieles im Fluss und in der Erprobung.

Daher biete ich hier keinen fertigen Entwurf einer KI-Betriebsvereinbarung an, sondern ein Papier mit Eckpunkten und Kommentaren dazu. Zum Download: hier klicken.

Ich hoffe, das Papier regt zur Diskussion, gern auch zum Widerspruch an. Rückmeldungen sind jederzeit willkommen, gerne per Mail.

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