(sovt, 10.07.2013) Die Auftragsdatenverarbeitung bleibt ein wichtiges Thema im Datenschutz, den ungebremsten Trends zum Outsourcing und Cloud Computing sei Dank. Ob sich das durch die jüngsten NSA-Abhör-Affären ändern wird? Zweifel sind mehr als angebracht.
Vertragliche Weisungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer sind wichtig und bußgeldbewehrt. Zu den bekannten Musterformularen sind bei Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest interessante Hilfen zu finden, nicht nur ein gutes Vertragsmuster, sondern auch ergänzende Videos. Reinschauen lohnt sich!
Einige wichtige Links zum Thema:
- Vertragsmuster zur Auftragsdatenverarbeitung und weitere Hilfen und Videos (RA Stefan Hansen-Oest, 2013)
- Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG: Gesetzestext mit Erläuterungen (Bay. Landesamt für Datenschutz, 2013)
- Orientierungshilfe „Cloud Computing“ (Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, 2011; Anmerkung: seit 2014 in Version 2.0)
- Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (Der Hess. Datenschutzbeauftragte, 2010)
- Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (GDD, 2010)