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Zuständigkeit des Konzernbetriebsrat bei Einsatz von SAP HCM im Konzern

(sovt, 03.11.2012) In den Unternehmen eines Konzerns soll das Personalverwaltungssystem SAP HCM eingesetzt werden. Dass die Einführung der Software der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt, ist unstrittig. Aber wem fallen die Mitbestimmungsrechte zu? Dem Konzernbetriebsrat, um das System konzernweit einheitlich zu regeln, oder doch den örtlichen Betriebsräten, weil das System so flexibel ist und für jeden Betrieb auch unterschiedlich geregelt werden kann?

In diese umstrittene Frage hat das Bundesarbeitsgericht am 25.09.2012 eingegriffen. Es sieht die Zuständigkeit für die Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bzgl. des Einsatzes von SAP HCM beim Konzernbetriebsrat.

Der Link zum Urteil hier: BAG-Beschluss vom 25.9.2012, 1 ABR 45/11

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