Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) weitet sich in den Betrieben und Verwaltungen immer weiter aus. Meistens zunächst über Microsoft Copilot. Neben der kostenpflichtigen Variante gibt es auch ein kostenloses Angebot – Copilot Chat, das gerade zum Ausprobieren einlädt. Dazu kommen in Microsoft 365 immer mehr Copilot Agenten, d.h. spezielle KI-Anwendungen für spezifische Zwecke. Aber auch andere IT-Systeme enthalten immer mehr KI-Anwendungen, wie z.B. SAP S/4HANA, Salesforce.com sowie diverse spezifische KI-Systeme im Personalbereich etc. pp. Nicht einfach, da den Überblick zu behalten, noch schwerer, die Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat angemessen wahrzunehmen.
Eine der wichtigen Frage ist es jeweils, ob die einschlägigen Datenschutzvorgaben beim Einsatz eines KI-Systems eingehalten werden. Dazu gibt es einiges an Hilfestellungen, insbesondere von den Datenschutzaufsichtsbehörden:
- Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ (DSK)
- Orientierungshilfe zu empfohlenen TOMs bei der Entwicklung und beim Betrieb von KI-Systemen (DSK)
- Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (LfDI-BW)
- Orientierungshilfen-Navigator KI & Datenschutz (LfDI-BW)
- Datenschutzkonforme Künstliche Intelligenz – Checkliste mit Prüfkriterien nach DS-GVO (BayLDA)
- Checkliste zum Einsatz LLM-basierter Chatbots (HmbBfDI)
- Generative KI-Modelle (BSI)
Einen guten Überblick über den Einsatz von KI im Betrieb, insbesondere für Betriebsräte, angereichert mit vielen Empfehlungen, Musterformulierungen und Checklisten bietet das Buch
Däubler, E. Klengel (Hg.)
KI im Betrieb
Bund-Verlag, 2025
Hilfe für Betriebsräte in Form von vielen Materialien und Infos bietet auch die Hans-Böckler-Stiftung mit dem
FOKUS-Thema: Künstliche Intelligenz (KI)
Ergänzend dazu empfehlen wir unser Papier Eckpunkte einer KI-Betriebsvereinbarung (sovt).
