Jedes Jahr erscheint ein neuer Tätigkeitsbericht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HDBI), derzeit in Person von Prof. Dr. Alexander Roßnagel. Diesmal ist er ca. 350 Seiten stark. Interessant sind insbesondere zwei ausführliche Beispiele zum Beschäftigtendatenschutz, betreffend
- Fahrerüberwachung durch Kameras und
- Active Sourcing zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerber.
Beide Fallbeispiele werden ausführlich und anschaulich beschrieben, die rechtlichen Grundlagen bzw. Anforderungen sowie datenschutzkonforme Gestaltungsmöglichkeiten verständlich erläutert. Der erste Fall ist auch aus Sicht der Mitbestimmung, d.h. bzgl. technischer Möglichkeiten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle interessant.
Der 51. Tätigkeitsbericht des HDBI steht zum Download zur Verfügung.