Export-Import-Standardvertrag für Übermittlungen in „unsichere Drittstaaten“
Nach der Safe Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 06.10.2015 fehlte eine Rechtsgrundlage für Datentransfers in die USA. Mittlerweile gibt es die Nachfolgeregelung „Privacy Shield“, die von Seiten der Datenschutzexperten massiv kritisiert wird, weil auch sie die Anforderungen des EuGH-Urteils