Am 18.05.2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen. Der Datenschutz wird also auf neue europäische Füße gestellt. Vieles bleibt zwar ähnlich wie bisher, Vieles wird sich aber auch ändern. Die bisherige Auslegung der Datenschutzvorschriften auf Basis der Kommentierung zum BDSG und die Rechtsprechung zum BDSG wird so nicht mehr gelten.
Bis zum 18.05.2018 müssen die bisherigen Datenverarbeitungsprozesse an die Anforderungen der DSGVO angepasst werden. Auch für Betriebsvereinbarungen muss geprüft werden, ob Anpassungen erforderlich sind.
Jetzt sind die ersten Bücher und Kommentare zur DSGVO erscheinen. Aber auch im Web gibt es gute Materialien:
- Bei der AG „Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ der gmds gibt es einige Arbeitshilfen zur DSGVO, die nicht nur für das Gesundheitswesen relevant sind.
- Bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) gibt es eine Broschüre zur DSGVO, zum Bestellen und als Download.
- Die Website http://dsgvo-gesetz.de enthält den finalen Text und die Erwägungsgründe und ist für die praktische Arbeit mit der DSGVO sehr geeignet.