Arbeitspapier zur Akten- bzw. Datenträgerentsorgung nach DIN 66399
(sovt, 17.10.2014) Müssen oder sollen personenbezogene Daten gelöscht werden, dann müssen sie unkenntlich gemacht werden, ohne dass die Daten später wiederhergestellt werden können. Diese Anforderung des irreversiblen Löschens ist auch bei der Vernichtung von Akten und anderen Datenträgern mit personenbezogenen