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Orientierungshilfe des Düsseldorfer Kreises zur Videoüberwachung in der Privatwirtschaft

(sovt, 01.09.2014) Videoüberwachung ist zwar nicht gerade ein neues Thema. Aber Videoüberwachung ist in den Betrieben nach wie vor ein relevantes Datenschutzthema, bedingt durch immer weitere Ausbreitung, fortschreitende Miniaturisierung, weiteren Preisverfall, gleichzeitige Verbesserung und einfache Vernetzung per WLAN.

Der Datenschutz kommt dabei häufig zu kurz. Videokameras werden – häufig in großer Zahl – angeschafft, weil sie so billig sind und Alternativen gar nicht erst in Betracht gezogen werden. Nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit wird da kaum noch gefragt.

Aber betriebliche Videokameras unterliegen in den meisten Fällen der Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. des Personalrats. Da ist es hilfreich, sich datenschutzrechtlich auszukennen.

Dazu dient die Orientierungshilfe zur Videoüberwachung im nicht-öffentlichen Bereich des Düsseldorfer Kreises, also der Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern für die Privatwirtschaft.

Hier der Link:
Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen (Stand: 02/2014)

Siehe auch: LfD Baden Württemberg zur Videoüberwachung