(sovt, 05.05.2014) Die „Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme“ (OH-KIS) der Datenschutz-Aufsichtsbehörden liegt jetzt (März 2014) in der zweiten Fassung vor. Es handelt sich um eine behutsame Überarbeitung, bei der auch einige Kritikpunkte aus den Krankenhäusern eingeflossen sind. Die Materialien stehen z.B. beim Hessischen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung:
- Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme (2. Fassung, Stand 03/2014, PDF)
- Synopse zwischen erster und zweiter Fassung der OK-KIS (PDF)
- Hinweise und Musterkonzepte für die Umsetzung der technischen Anforderungen der OH-KIS von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (März 2014, PDF)
Die Orientierungshilfe enthält zwar wichtige Anforderungen zur Umsetzung des Datenschutzes im Krankenhaus. Dennoch werden hier nicht alle relevanten Fragen geklärt. Es gibt einige andere neuere Papiere, die wichtige Hilfestellung für den Datenschutz im Krankenhaus bieten:
- Das Recht der Patientin und des Patienten auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen (Der Hess. Datenschutzbeauftragte, Juli 2013)
- Anfragen von Krankenkassen, MDK und Anderen: Rechtsgrundlagen, Vordrucke, Vergütungen, Datenschutz, Schweigepflicht, Aufbewahrungsfristen (Ärztekammer Niedersachsen, März 2013)
- Szenarien zulässigen Datenaustauschs zwischen stationären und ambulanten Leistungserbringern (Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, Nov. 2012)